Aktuell

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01.01.2024: Das elektronische Rezept (eRezept)

Ab dem 1. Januar 2024 sind wir verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel, die von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden, ein eRezept auszustellen. Im Unterschied zu früher werden Sie nun kein Papierrezept erhalten. Der Grund ist, dass wir apothekenpflichtige Arzneimittel nun digital verordnen, als elektronisches Rezept (eRezept). Mit dem eRezept soll der gesamte Weg von der Arztpraxis bis in die Apotheke digital werden. Zunächst steht das eRezept nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Verfügung, später auch für andere Verordnungen.
 
Ganz einfach mit der Gesundheitskarte
Sie können Ihr eRezept einfach mit Ihrer aktuellen elektronischen Gesundheitskarte einlösen – eine neue Karte ist dafür nicht erforderlich. Das Rezept selbst ist jedoch nicht auf Ihrer Karte gespeichert, sondern auf einem besonders gesicherten Server. Die Apotheke liest die Karte ein und kann so auf das Rezept zugreifen.

Alternativ mit der App
Ihr eRezept können Sie auch mit der eRezept-App einlösen. Hier erhalten Sie Ihre Verschreibungen direkt auf Ihr Smartphone. Zum Einlösen scannt die Apotheke den Rezeptcode in der App ab. Über die App können Sie beispielsweise auch Medikamente in der Apotheke vorbestellen. Dann sind sie vorrätig, wenn Sie sie abholen wollen. Um die App vollständig nutzen zu können, benötigen Sie neben Ihrem Smartphone (ab iOS 14 oder Android 7) eine neuere elektronische Gesundheitskarte mit Kontaktlos-Funktion sowie eine dazugehörige PIN. Beides können Sie – sofern noch nicht vorhanden – bei Ihrer Krankenkasse anfordern. Weitere Informationen zur App erhalten Sie auf Ihrer App-Vertriebsplattform und auf
www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de. Dort können Sie auch Fragen zum eRezept stellen und Hinweise geben.


01.06.2022:
Rezeptanforde
rungen und Terminabsprachen können für unseren Standort Ibbenbüren ab sofort über unser Online-Formular erfolgen.

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